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Arbeitsmittelprüfung

Als Betreiber von Maschinen und Arbeitsmitteln sind Sie durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aufgefordert, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang für regelmäßige sicherheitstechnische Prüfungen festzulegen.

Besonders arbeitsintensiv ist hier die Erfassung aller Arbeitsmittel im Betrieb. Wir bieten Ihnen an ein ausführliches Arbeitsmittelkataster für Ihr Unternehmen zu erstellen, dass dann als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung dienen kann.

Selbstverständlich übernehmen wir auch gerne für Sie die Beurteilung der Arbeitsmittel und legen gemeinsam mit Ihnen Art, Umfang und Frist der erforderlichen Prüfungen sowie die nötige Qualifikation der Prüfer (Befähigte Personen) fest. Durch unsere mehrjährige Erfahrung auf diesem Gebiet sowie umfangreiche Kenntnisse des berufsgenossenschaftlichen und nationalen Regelwerkes, schaffen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen maximale Rechtssicherheit.

Gerne übernehmen wir auch Prüfungen von technischen Arbeitsmitteln für Sie oder schulen Ihr Personal entsprechend (siehe auch „Schulungen“). Wir verfügen zum Beispiel über qualifizierte und erfahrenen Prüfer zur regelmäßigen Prüfung von:

Lassen sie uns zusammen arbeiten

Ihr kompetenter Partner auf dem Gebiet der Maschinen- und Arbeitssicherheit.

Ihr Ansprechpartner
Bereichsleiter Ole Gerles

  • Pressensicherheit
  • Arbeitsmittelprüfung
  • BWS-Prüfung
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