Maschinensicherheit
CE-Konform
Aus aktuellem Anlass: Am 20.01.2027 erlischt die aktuell gültige Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und ab diesem Stichtag gilt nur noch die seit dem 19.07.2023 in Kraft getretene EU-Maschinenverordnung (2023/1230). Sollten Sie zum diesem Übergang Fragen haben oder sich nicht sicher sein, wie die neue Maschinenverordnung anzuwenden ist, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne bei all Ihren Anliegen, damit der Übergang für Sie so reibungslos, wie möglich abläuft.
Für Sie als Unternehmen, das Maschinen oder Maschinenanlagen herstellt, diese modernisiert oder neu zusammenstellt, stellt die europäische Gesetzgebung im Bereich der Maschinensicherheit umfangreiche Anforderungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Analyse und Beurteilung von Gefahren und Risiken, die dazugehörige Dokumentation, sowie das Aufzeigen von Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdungen. Auch als Betreiber von Maschinen, der diese umbaut oder modernisiert, müssen Sie diese Anforderungen beachten.
Es ist jedoch nicht immer erforderlich, in vollem Umfang diese Anforderungen der Maschinenrichtlinie/Maschinenverordnung zu erfüllen. Insbesondere bei Umbauten, Modernisierungen oder der Integration verschiedener Bestandteile in eine Gesamtheit von Maschinen kann es durchaus möglich sein, mit sehr geringem Aufwand, Rechtssicherheit zu erlangen. Wir prüfen für Sie, ob es sich bei der Maßnahme um eine wesentliche Änderung im Sinne der Maschinenrichtlinie/Maschinenverordnung handelt oder nicht. Diese Beurteilung wird selbstverständlich nach den Empfehlungen der Arbeitsschutzbehörden dokumentiert.
Wird jedoch eine neue Maschine hergestellt oder eine gebrauchte wesentlich geändert, sind alle Forderungen der Maschinenrichtlinie einzuhalten. Für diesen Fall erstellt Ihnen die SiKon GmbH eine umfangreiche Risikobeurteilung gem. DIN EN ISO 12100 aller Gefahrstellen und ermittelt die in der DIN EN ISO 13849-1 geforderten erforderlichen Performance Level (PLr). Selbstverständlich beraten wir Sie und Ihre Konstrukteure bezüglich der Umsetzung des entsprechenden Sicherheitsniveaus. Für die endgültige Architektur Ihrer Sicherheitssteuerung berechnen wir, wie in der DIN EN ISO 13849-1 gefordert, den vorhandenen Performance Level (PL).
Darüber hinaus möchten wir Ihnen auch anbieten, bestehende Anlagen, an denen keine Umbaumaßnahmen geplant sind, auf Konformität mit den geltenden Vorschriften zu überprüfen. Sollten Lücken in der technischen Ausführung oder der Dokumentation festgestellt werden, beraten wir sie gerne über möglichst günstige Möglichkeiten diese zu schließen. Bei größeren Mängeln erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot über die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen sowie über die nötigen technischen Maßnahmen. Falls gewünscht, stellen wir Ihnen den Kontakt zu erfahrenen Maschinenbauern und Steuerungstechnikern her.
Lassen sie uns zusammen arbeiten
Ihr kompetenter Partner auf dem Gebiet der Maschinen- und Arbeitssicherheit
Ihr Ansprechpartner
Rüdiger Hölscher
Bereichsleiter
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